Wissen Sie, wer Ihre personenbezogenen Daten speichert und was Sie rechtmäßig dagegen unternehmen können.
Aberions unterstützt Privatpersonen und Unternehmen dabei, zu ermitteln, wo ihre personenbezogenen Daten tatsächlich gespeichert sind, Auskunfts- und Transparenzrechte nach der DSGVO auszuüben und die unnötige Preisgabe von Identitäts- und Finanzdaten zu verringern. Anbieter, Verifizierungsdienstleister und öffentliche Register speichern deutlich mehr, als die meisten Menschen erwarten.
Über Aberions
Die meisten Menschen unterschätzen, wie viel über sie gespeichert wird.
Jedes Konto, das Sie eröffnen, hinterlässt Datensätze an mehr Stellen als nur bei dem Dienst, bei dem Sie sich angemeldet haben. Ausweisdokumente durchlaufen Verifizierungsdienstleister, Zahlungshistorien liegen bei Zahlungsdienstleistern und Banken, Verhaltensprotokolle sammeln sich beim Anbieter, und in regulierten Branchen kommen aufsichtsrechtliche Register hinzu. Aberions hilft Ihnen, ein belastbares Bild dieses Datenbestands zu gewinnen und anschließend zu entscheiden, welche Rechte sich lohnen und in welcher Reihenfolge Sie sie geltend machen.
Beratungsfelder
Auskunft, Transparenz und konsequente Datenminimierung.
Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
Das Auskunftsrecht ist das wirksamste Instrument, das die meisten Menschen nie nutzen. Wir helfen Ihnen, ein Ersuchen zu formulieren, das tatsächlich beantwortet wird: zu den Kategorien der gespeicherten Daten, den Verarbeitungszwecken, den Empfängern, den Speicherfristen, der Herkunft der Daten und einer etwaigen automatisierten Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO. Ebenso helfen wir Ihnen, die Antwort kritisch zu lesen, denn unvollständige Auskünfte sind häufig, und der eigentliche Wert liegt in der Nachfrage.
Register und Überwachungssysteme: OASIS und LUGAS
In regulierten Branchen bestehen zentrale Systeme, die Teilnahme, Sperren und Einzahlungsaktivität erfassen. In Deutschland führt das Regierungspräsidium Darmstadt das bundesweite Spielersperrsystem OASIS, umgangssprachlich Sperrdatei genannt, während LUGAS, das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem, Aktivität und Einzahlungen anbieterübergreifend überwacht. Die Aufsicht selbst liegt bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL. Wir erläutern, was diese Systeme über eine Person erfassen, welche Stelle jeweils als Verantwortlicher auftritt, wie Sie Auskunft über den eigenen Eintrag verlangen und was die gesetzlichen Sperr- und Überprüfungsfristen in der Praxis bedeuten. Eine Eintragung im System eines Landes gilt nicht automatisch in einem anderen, und für Auskunft und Überprüfung gilt jeweils das Recht des Landes, in dem das Register geführt wird. Ziel ist eine sachliche Orientierung über Ihre Daten, nicht ein Versprechen über Ergebnisse.
Datenminimierung und Disziplin bei der Registrierung
Manche Identitätsprüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben, andere werden nur verlangt, weil sie für den Anbieter bequem sind. Wir helfen Ihnen, den Unterschied zu erkennen, die richtigen Fragen vorzubereiten, bevor Sie etwas hochladen, mehrfache Dokumentenübermittlungen an verschiedene Dienstleister zu vermeiden und Ihren künftigen Datenbestand kleiner zu halten als den bisherigen.
Ihr Datenbestand
Wo Ihre personenbezogenen Daten tatsächlich liegen.
Der Anbieter, bei dem Sie sich registriert haben
Kontodaten, Sitzungs- und Geräteprotokolle, IP-Verläufe, Kommunikationsverläufe, Marketingeinwilligungen und Verhaltensprofile aus der Art, wie Sie den Dienst nutzen. In regulierten Branchen kommen in der Regel Risikobewertungen und interne Markierungen hinzu, die Kundinnen und Kunden nie gezeigt werden, über die Sie auf Antrag aber Auskunft erhalten können.
Die Kette aus Verifizierung und Zahlungsabwicklung
Ausweisdokumente bleiben selten bei dem Unternehmen, das sie angefordert hat. Verifizierungsdienstleister, Screening-Dienste zur Geldwäscheprävention, Zahlungsdienstleister und abwickelnde Banken behalten jeweils eine eigene Kopie nach eigener Aufbewahrungsfrist. Das Geldwäscherecht verlangt regelmäßig eine Aufbewahrung von fünf Jahren, weshalb Löschersuchen für diese Kategorie meist zurückgewiesen werden, während Marketingdaten weiterhin gelöscht werden können.
Aufsichtsbehörden, Register und Marketingpartner
Aufsichtsstellen betreiben zentrale Register, und jede dieser Stellen ist ein Verantwortlicher, an den Sie sich unmittelbar wenden können. Daneben geben die meisten Verbraucherunternehmen gehashte Kennungen an Werbeplattformen und Affiliate-Netzwerke weiter. Gerade diese nachgelagerte Weitergabe ist vielen Menschen am wenigsten bewusst, und gerade sie lässt sich mit einem Auskunftsersuchen gut sichtbar machen.
Wen wir beraten
Für Menschen, die klare und rechtmäßige Orientierung brauchen.
Privatpersonen
Menschen, die wissen wollen, welche Daten ein bestimmtes Unternehmen oder eine Behörde über sie speichert, häufig nach einer unerwarteten Entscheidung, der Meldung einer Datenschutzverletzung oder einer Sperre, mit der sie nicht gerechnet haben.
Unternehmen und Selbstständige
Gründerinnen, Gründer und Selbstständige, die einen belastbaren Umgang mit den personenbezogenen Daten benötigen, die sie erheben, an Dienstleister weitergeben und zu denen sie als Verantwortliche selbst Auskunft erteilen müssen.
Grenzüberschreitend lebende Personen
Menschen, die in mehreren EU-Märkten leben oder tätig sind und eine verständliche Orientierung dazu brauchen, welche Aufsichtsbehörde zuständig ist und wie nationale Systeme mit den Rechten aus der DSGVO zusammenwirken.
Realistische Erwartungen
Was ein Auskunftsersuchen bringt und was nicht.
Ein sorgfältig formuliertes Ersuchen nach Art. 15 DSGVO fördert meist mehr zutage als erwartet: Konto- und Transaktionshistorien, Kategorien von Empfängern, Löschfristen und eine Beschreibung einer etwaigen automatisierten Profilbildung. Vollständig ist die Antwort allerdings selten beim ersten Versuch. Verantwortliche schwärzen, lassen Daten Dritter weg und beantworten mitunter nur die einfachen Punkte, weshalb die Nachfrage ebenso wichtig ist wie das ursprüngliche Ersuchen.
Wie wir arbeiten
Abgewogene Beratung. Klare nächste Schritte.
Jede Zusammenarbeit beginnt mit Ihrer Situation, mit den Verantwortlichen und Systemen, die vermutlich Daten über Sie speichern, und mit den Rechten, die nach geltendem Recht bestehen. Wir erläutern die Optionen in verständlicher Sprache, benennen Unsicherheiten offen und hinterlassen Ihnen eine schriftliche Übersicht, auf deren Grundlage Sie handeln oder die Sie bei Bedarf an eine zugelassene Fachperson weitergeben können.
- Vertrauliche Aufnahme Ihrer Fragen und des relevanten Hintergrunds
- Eine Übersicht der Verantwortlichen, Dienstleister und Register, die vermutlich Daten über Sie speichern
- Eine schriftliche Übersicht der nächsten Schritte, einschließlich des Zeitpunkts für eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Unsere Grundsätze
Transparente Beratung im Rahmen des Rechts.
Wir helfen Ihnen dabei
- Zu ermitteln, welche Unternehmen, Dienstleister und Register vermutlich Daten über Sie speichern
- Rechte aus der DSGVO wie Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit auszuüben
- Unnötige Datenweitergabe zu verringern, soweit das Recht einen zurückhaltenderen Weg zulässt
- Eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzubereiten, wenn ein Verantwortlicher seinen Pflichten nicht nachkommt
Wir tun Folgendes nicht
- Bei der rechtswidrigen Umgehung von aufsichtsrechtlichen Vorgaben, Identitätsprüfungen oder Spielersperren unterstützen
- Ergebnisse, Löschungen oder Genehmigungen zusagen, die von Dritten abhängen
- Eine erforderliche anwaltliche Vertretung ersetzen
- Zugang zu gesperrten Diensten oder sogenannte Umgehungslösungen verkaufen
Fragen
Häufig gestellte Fragen
Kurze Antworten auf häufige Fragen zu unserer Beratung. Für eine auf Ihren Fall bezogene Einschätzung buchen Sie ein Strategiegespräch.
Aberions bietet informierende Beratung zu Datenschutzrechten und zur Transparenz von Registern. Wenn Ihr Anliegen anwaltliche Vertretung erfordert, sagen wir das deutlich und helfen Ihnen, sich auf dieses Gespräch vorzubereiten.
In den meisten Fällen nichts. Der Verantwortliche muss die erste Kopie unentgeltlich bereitstellen und innerhalb eines Monats antworten; bei komplexen Anfragen ist eine Verlängerung um zwei weitere Monate möglich. Unser Honorar, soweit eines anfällt, betrifft die Vorbereitung des Ersuchens und die Auswertung der Antwort, niemals das Recht selbst.
Niemand kann eine Löschung garantieren, und wir bieten sie nicht als Leistung an. Wir erläutern jedoch, was das Register über Sie erfasst, welche Stelle als Verantwortlicher auftritt, bei OASIS das Regierungspräsidium Darmstadt, wie Sie Auskunft über den eigenen Eintrag verlangen und was die gesetzlichen Überprüfungsfristen in der Praxis bedeuten.
Nein. Wir beraten zu Datenminimierung und datenschutzbewussten Entscheidungen im Rahmen des Rechts. Bei der rechtswidrigen Umgehung von KYC-Prüfungen, Altersverifikationen oder Spielersperren unterstützen wir nicht.
Ausbleibende Antworten sind häufig und stellen selbst einen Verstoß gegen die Verordnung dar. Üblicher nächster Schritt ist eine Erinnerung unter Hinweis auf die Frist, gefolgt von einer Beschwerde nach Art. 77 DSGVO bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. In Deutschland ist das in der Regel die Landesdatenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes, bei öffentlichen Stellen des Bundes die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kurz BfDI. Wir helfen Ihnen bei beiden Schritten und erläutern, welche Behörde in Ihrem Fall zuständig ist.
Unsere öffentlichen Materialien sind für Leserinnen und Leser in Deutschland, Dänemark, Schweden, Spanien und den Niederlanden verfasst. Welche Regeln konkret gelten, hängt weiterhin von Ihrer individuellen Situation und der zuständigen Rechtsordnung ab.
Strategiegespräch über 30 Minuten buchen
Beschreiben Sie kurz, worüber Sie Klarheit brauchen, zum Beispiel welches Unternehmen Ihrer Einschätzung nach Daten über Sie speichert, ein unbeantwortetes Auskunftsersuchen oder ein Registrierungsverfahren, bei dem Sie unsicher sind. Ein Mitglied unseres Teams antwortet Ihnen persönlich. Für das Absenden dieses Formulars fallen keine Kosten an.